Deutscher Gewerkschaftsbund

01.10.2020

Verwaltungsausschüsse Arbeitsagenturen

Verwaltungsausschüsse Arbeitsagenturen

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit

Die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsagenturen haben eine Beratungs- und Kontroll-Funktion bei der Gestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Sie bestehen aus insgesamt 12 Mitgliedern und sind drittelparitätisch besetzt mit Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit berufen.

Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen (AaE)

Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitsamt Anzeige zu erstatten, bevor sie eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entlassen. In der Folge tritt der Ausschuss zusammen und berät, welche Möglichkeiten es gibt, die Entlassungen zu vermeiden bzw. deren (soziale) Folgen abzufedern. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Direktor des Arbeitsamtes oder einem von ihm beauftragten Angehörigen des Arbeitsamtes als Vorsitzenden und je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften, die vom Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes benannt werden.

Der Beirat des Jobcenter Duisburg

Der Beirat berät das Jobcenter Duisburg bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Der Beirat des Jobcenter Duisburg besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt, der Agentur für Arbeit sowie Repräsentanten der freien Wohlfahrtspflege, der Kammern, der berufsständischen Organisationen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Der Beirat des Jobcenter Wesel

Beschlussfassendes Organ des Jobcenters Kreis Wesel ist die Trägerversammlung, die aus Trägervertretern des Kreises Wesel und der Agentur für Arbeit besteht. Zu den wesentlichen Aufgaben der Trägerversammlung gehören die Entscheidungen über organisatorische und personalwirtschaftliche Angelegenheiten des Jobcenter Kreis Wesel. Daneben existiert ein Beirat aus Vertretern der Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite sowie Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Der örtliche Beirat berät das Jobcenter Kreis Wesel bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen. Weiterhin fördert er den politischen Dialog und die übergreifende Zusammenarbeit auf lokaler Ebene.


Nach oben