Deutscher Gewerkschaftsbund

01.10.2020

Veranstaltergemeinschaften Lokalfunk

Veranstaltergemeinschaften Lokalfunk

Mikrophon

Mikrophon CCO

Die Medienlandschaft in Deutschland ist föderalistisch organisiert und unterliegt der Landesmediengesetzgebung. Für Nordrhein-Westfalen regelt das Landesmediengesetz (LMG NRW) den Lokalfunk über das sogenannte Zwei-Säulen-Modell.

Laut § 52 LMG NRW ist die Veranstaltergemeinschaft Veranstalterin des Programms und trägt hierfür die alleinige Verantwortung. Die Veranstaltergemeinschaft (VG) ist ein eingetragener Verein. Sie setzt sich aus höchstens 22 Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen des Verbreitungsgebietes zusammen. Hierzu gehören u.a. Vertreter aus den Bereichen evangelische und katholische Kirche, jüdische Kultusgemeinde, Kreistag, Gewerkschaftsvertreter, Abeitgeberverband, Jugendring, Sportbund, Wohlfahrtsverbände, Naturschutzverbände, Verbraucherzentrale, Verleger, Kultur und Kunst, Bildung und Wissenschaft, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger und einer Radiowerkstadt. Diese breit angelegte Zusammensetzung der VG soll sicherstellen, dass sich die Meinungsvielfalt im Gremium der programmverantwortlichen Institution spiegelt.

Zu den Aufgaben der Veranstaltergemeinschaft (VG) gehören grundsätzliche Entscheidungen über die Programmplanung und Programmrealisierung. Die VG ist Arbeitgeber der Redaktion und bestellt den/die Chefredakteur/in.


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