Deutscher Gewerkschaftsbund

01.10.2020

AOK-Regionalbeiräte

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Die Gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der sozialen Selbstverwaltung. Sie ist die Alternative zu einer reinen staatlichen oder reinen privatwirtschaftlichen Versicherung. Mit der Selbstverwaltung verbindet sich der Anspruch der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, bei der Verwendung der von ihnen aufgebrachten Beitragsmittel im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mitzusprechen und beteiligt zu werden. Die Selbstverwaltung garantiert Bürgerbeteiligung und Unabhängigkeit und steht deshalb auch für praktizierte Demokratie.

Bei der AOK Rheinland/Hamburg wird diese Aufgabe vor Ort von Regionalbeiräten wahrgenommen. Diese setzen sich aus Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite zusammen. Außerdem gibt es in jeder AOK-Regionaldirektion einen Ausschuss, indem Widersprüche der Versicherten gegen Entscheidungen der AOK behandelt werden. Auch hier sind Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen gleichermaßen vertreten.

Im Rahmen der Sozialwahlen werden die Mitglieder der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen alle sechs Jahre neu gewählt.


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