Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 032 - 17.07.2014

DGB-Jugend Duisburg kritisiert Ausnahmen beim Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50€ in Kraft treten, jedoch mit einigen Ausnahmen. So werden Jugendliche und Langzeiterwerbslose von den Regelungen nur bedingt profitieren. Felix Spreen, Jugendbildungsreferent der DGB-Jugend Niederrhein, lobt die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat, da es in vielen Branchen kein Selbstverständnis sei, dass man einen existenzsichernden Lohn bekomme. „Wir betrachten diese Entwicklung als einen großen gesellschaftlichen und sozialen Fortschritt“, so Spreen. Das Problem seien aber die Ausnahmen wie etwa für Zeitungszusteller, Langzeiterwerbslose oder landwirtschaftliche Saisonkräfte. Maximilian Komp, Vorsitzender der Duisburger Gewerkschaftsjugend kritisiert, dass es vor allem im Jugendbereich zu viele Ausnahmen gäbe. Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Auszubildende und Praktikanten die maximal drei Monate beschäftigt sind, würden aus der Regelung rausfallen. „Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse und verdienen gleiches Recht bei gleicher Arbeit. Wir sprechen hier ganz klar von Altersdiskriminierung“, so Komp. Felix Spreen: „Es ist zwar sehr begrüßenswert, dass die langjährige Forderung der Gewerkschaften nach einem gesetzlichen Mindestlohn nun endlich erfüllt. wird Umso mehr Ausnahmen jedoch geschaffen werden, desto mehr öffnet man denjenigen Tür und Tor, die versuchen werden, den Mindestlohn zu unterlaufen“. Zudem scheint noch völlig unklar, wie sichergestellt werden kann, dass der Mindestlohn ab dem 1.1.2015 auch tatsächlich gezahlt wird. Effektive Kontrollen sind dafür notwendig, aber den Behörden fehlt es an Personal. „Es nutzt nichts, wenn es formal ein Gesetz gibt, an das man sich aber nicht zu halten braucht, da niemand da ist, der es kontrollieren kann.“ so Komp.


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